27.1.2022
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ie Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG)
Redaktion ener.do
27.1.2022

Die Bundesförderung für effiziente Gebäude bietet mannigfaltige Möglichkeiten für Häuslebauer und Eigentümer, die mit baulichen Maßnahmen die Energiebilanz ihres Hauses verbessern wollen und somit einen wichtigen Beitrag zum Klimaschutz leisten. Die BEG vereinfacht die bisherige Förderung für energieeffiziente Gebäude und ist Teil des Klimaschutzprogramms 2030 der Bundesregierung.

Die drei Säulen der BEG

Die BEG besteht aus drei Teilprogrammen. Das erste Programm umfasst Neubauten und die Komplettsanierung von Wohngebäuden. Ein weiteres Programm betrifft Neubauten und die Komplettsanierung von Nichtwohngebäuden und das dritte Teilprogramm nimmt Einzelmaßnahmen in Bestandsgebäuden in den Fokus. Um förderfähig zu sein, müssen alle Maßnahmen dazu dienen, dauerhaft Energiekosten einzusparen und damit einen Beitrag zum Klimaschutz zu leisten.  

Zwei Möglichkeiten der Förderung

Bei Neubau- oder Sanierungsvorhaben kann entweder ein Kredit mit Tilgungszuschuss oder ein direkter Investitionszuschuss beantragt werden.  

Zur Finanzierung des Vorhabens können Sie einen Kredit mit Tilgungszuschuss in Anspruch nehmen. Sie erhalten die Finanzierung zu einem günstigen Zinssatz. Zusätzlich profitieren Sie von einem Tilgungszuschuss, der mit der Kreditschuld verrechnet wird und diese somit deutlich reduziert. Der Tilgungszuschuss muss nicht zurückgezahlt werden.  

Wenn Sie bereits gespart haben, auf einen Kredit verzichten und Ihr Vorhaben direkt bezahlen möchten, ist der Investitionszuschuss empfehlenswert. Nach Abschluss und Bestätigung der Maßnahmen wird er direkt ausgezahlt und verringert so die Gesamtkosten. Auch den Investitionszuschuss müssen Sie nicht zurückzahlen.  

Höhe der Förderung

Die Höhe der Förderung richtet sich nach der umgesetzten Maßnahme. Grundsätzlich gilt, ganz im Sinne des Klimaschutzes: Je größer die Einbindung erneuerbarer Energien und nachhaltiger Materialien und je höher die damit erreichte Energieeinsparung, desto höher ist auch der Fördersatz.  

Beispiel: Bei einer Sanierung zum Effizienzhaus 55 kann je nach gewünschtem Fördermodell ein Kredit in Höhe von bis zu 120.000 Euro mit 40 Prozent Tilgungszuschuss beantragt werden oder man erhält einen Zuschuss von bis zu 48.000 Euro. Wer mit einer Sanierung die Effizienzhaus-Stufe 40 erreicht, kann sogar einen Investitionszuschuss von 54.000 Euro in Anspruch nehmen. Die Kreditsumme liegt auch hier bei bis zu 120.000 Euro, allerdings mit einem Tilgungszuschuss von 45 Prozent.  

Bitte beachten Sie, dass die Förderung der Effizienzhaus-Stufe 55 bei Neubauten nur noch bis zum 31.01.2022 beantragt werden kann. Die Förderung entfällt ab dem 01.02.2022. Alle anderen Effizienzhaus-Stufen bei Neubauten werden weiterhin gefördert, dasselbe gilt - wie oben erwähnt - für Gebäudesanierungen.  

Wer in seinem Haus die Nutzung von erneuerbaren Energien fürs Heizen mit einplant, kann einen Kredit von bis zu 150.000 Euro beantragen und einen Zuschuss in Höhe von bis zu 67.500 Euro erhalten. Gefördert werden beispielsweise Pelletheizungen, Wärmepumpen und Gas-Hybridheizungen (Gas-Brennwerttechnik in Verbindung mit erneuerbaren Energien wie Solarthermie, Wärmepumpe oder Biomasse).  

Ganz wichtig: Die Kosten für Fachplanung und Baubegleitung können im gleichen Förderantrag mit angegeben werden. 50 Prozent der Kosten werden als Zuschuss erstattet, bei Planungen für ein Einfamilienhaus sind das bis zu 10.000 Euro.  

Wo und wie wird der Antrag gestellt?

Dies vorweg: Der Antrag muss in jedem Fall vor Beginn des Vorhabens gestellt werden. Kosten, die im Zuge baulicher Sanierungsmaßnahmen zustande kamen, können im Nachhinein nicht geltend gemacht werden.  

Wenn es sich bei Ihrem Vorhaben um einen Neubau oder eine Komplettsanierung handelt, beantragen Sie die Förderung direkt bei der KfW, unabhängig davon, ob Sie sich für die Kreditvariante oder einen reinen Zuschuss entscheiden.  

Eine Ausnahme besteht bei Einzelmaßnahmen zur Sanierung. In diesem Falle müssen Sie Ihren Antrag online beim Bundesamt für Ausfuhrkontrolle (BAFA) stellen. 

Fachplanung und Baubegleitung übernimmt der Energieeffizienzexperte

Um eine BEG-Förderung für Sanierungsmaßnahmen zu erhalten, benötigen Sie einen Energieeffizienzexperten. Einzige Ausnahme: Beim Austausch oder der Optimierung der Heizungsanlage ist es ausreichend, ein Fachunternehmen zu beauftragen, um die Förderung zu erhalten.  

Sowohl die Fachplanung als auch die Baubegleitung liegen in der Verantwortung des Energieeffizienzexperten. Die Dienstleistungen des Experten können vorab in Anspruch genommen werden.  

Der Energieeffizienzexperte führt zunächst eine Ist-Analyse Ihres Hauses durch, plant mit Ihnen Ihr Vorhaben und gibt Ihnen die für die Antragstellung notwendige Bestätigung, dass die geplanten Maßnahmen die Energieeffizienz des Hauses vergrößern. Der Experte kümmert sich außerdem um die Baubegleitung, das heißt, er kontrolliert die fachgerechte Durchführung der Maßnahmen und ist für die finale Abnahme verantwortlich. Die finale Abnahme ist unerlässlich, damit Sie Ihre Förderung ausbezahlt bekommen. Bitte beachten Sie, dass selbstgeplante und -durchgeführte Maßnahmen nicht förderfähig sind.  

Auf der Suche nach einem Energieeffizienzexperten werden Sie hier ganz leicht fündig.

Was verstehe ich unter Bauvorhabensbeginn?

Wenn Sie die BEG-Förderung in Anspruch nehmen möchten, ist es unerlässlich, vor dem Beginn der Maßnahmen den Förderantrag einzureichen und auf die Bestätigung desselben zu warten. Der Bauvorhabensbeginn ist der Zeitpunkt der Auftragserteilung an einen Dienstleister für Ihre Maßnahmen. Sobald Sie mit einem Fachunternehmen einen Leistungs- oder Liefervertrag geschlossen haben, kann Ihr Vorhaben in die Tat umgesetzt werden. 

 

Der individuelle Sanierungsfahrplan (iSFP)

Wenn Sie die Sanierung Ihrer Immobilie schrittweise vornehmen möchten, können Sie mit einem Energieeffizienzexperten einen sogenannten individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP) erarbeiten, um die Planung der einzelnen Maßnahmen zu vereinfachen. Der iSFP unterliegt einer bundesweit einheitlichen Methodik. Der Experte nimmt in einer speziell für diesen Zweck entwickelten Software alle Daten zu Ihrer Immobilie auf. Sie erhalten eine Ist-Analyse zu Ihrem Haus und es werden die möglichen Maßnahmen zur Erreichung einer Effizienzhaus-Stufe aufgezeigt. Für jede einzelne im iSFP aufgeführte Maßnahme erhalten Sie einen Förderbonus in Höhe von 5 Prozentpunkten zusätzlich zu den bestehenden Förderbeträgen. Der Zuschuss wird bereits bei der Umsetzung der ersten Maßnahme fällig. Die im iSFP aufgeführten Maßnahmen müssen in einem Zeitraum von 15 Jahren nach Erstellung des Fahrplans umgesetzt werden. Später vorgenommene Maßnahmen können bei der Förderung leider nicht berücksichtigt werden. 

Übrigens wird auch die Erstellung des iSFP selbst vom BAFA gefördert. Für ein Einfamilienhaus fallen für die Eigentümer somit in der Regel nur noch Kosten von wenigen hundert Euro an. 

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