14.4.2022
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ie Effizienzhaus-Stufen für Bestandsgebäude
Redaktion ener.do
14.4.2022
Was ist ein Effizienzhaus?

Ein Effizienzhaus ist ein energetischer Standard für Wohngebäude, der von der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) entwickelt wurde. Er setzt sich aus zwei Kriterien zusammen, zum einen dem Gesamtenergiebedarf des Gebäudes und zum anderen der Wärmedämmung der Gebäudehülle. Über die Höhe des Gesamtenergiebedarfs und die Qualität der Dämmung geben die Werte des Primärenergiebedarfs und des Transmissionswärmeverlusts Auskunft.

Der Primärenergiebedarf gibt an, wie viel Energie durchschnittlich für Heizen, Lüften und Warmwasserbereitung verbraucht wird. Auch der Energieaufwand für vorgelagerte Prozesse, um Strom, Gas oder Fernwärme ans Gebäude anzuliefern, wird berücksichtigt.

Der Transmissionswärmeverlust gibt an, wie viel Wärmeenergie bei einer beheizten Immobilie über die Gebäudehülle nach außen verloren geht. Eine gute Wärmedämmung und moderne Wärmeschutzfenster ermöglichen niedrigste Werte und geringe Wärmeverluste.

Im Gebäudeenergiegesetz (GEG) hat die Bundesregierung für beide Kriterien Höchstwerte festgelegt, die als Grundlage für die Effizienzhaus-Standards der KfW dienen.

Dieser Text befasst sich mit den Effizienzhaus-Stufen für Bestandsgebäude. Auch ältere Häuser lassen sich auf Energieeffizienz trimmen, wenn die richtigen energetischen Maßnahmen vorgenommen werden. Mit den Zuschüssen des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) für energetische Sanierungen in Bestandsgebäuden und den Förderungen der KfW werden bauliche Maßnahmen absolut erschwinglich – und der Umwelt wird ganz nebenbei auch noch ein Dienst erwiesen.

Was bedeuten die Effizienzhaus-Stufen bei Bestandsgebäuden?

Grundsätzlich lässt sich sagen: Je besser die Dämmung der Gebäudehülle und Fenster ist und je weniger Energie für Heizen und Warmwasserbereitung aufgewendet werden muss, desto höher ist die Effizienz eines Hauses.

Die Werte 55 bis 100 definieren die unterschiedlichen Effizienzhaus-Stufen für Bestandsgebäude (für Neubauten gelten die Effizienzhaus-Stufen 40 und 40plus). Dabei gilt: Je kleiner die Kennzahl ist, desto geringer ist der Energiebedarf des Hauses. Ein Effizienzhaus der Stufe 100 entspricht den Vorgaben des GEG, es stellt damit das Standardhaus dar und gilt als Referenz für energetische Sanierungsmaßnahmen in Immobilien. Hat eine Immobilie die Effizienzhaus-Stufe 55, bedeutet dies, dass im Vergleich zum Referenzgebäude nur 55 Prozent der Primärenergie benötigt werden. Darüber hinaus liegt der Transmissionswärmeverlust bei 70 Prozent des Referenzhauses. Der bauliche Wärmeschutz ist damit um 30 Prozent besser als beim Haus der Stufe 100.

Die Höhe der staatlichen Förderung hängt von der durch die Sanierung erreichten Effizienzhaus-Stufe ab. Je kleiner der Kennwert, desto geringer ist der Energiebedarf und umso höher fällt auch die Förderung aus.

Die Effizienzhaus-Stufen bei Sanierungen von Bestandsgebäuden sind 100, 85, 70 und 55.

Welche Maßnahmen sind geeignet, um die Energieeffizienz zu steigern?

Jede eingesparte Kilowattstunde Strom schont nicht nur den Geldbeutel, sondern auch die Umwelt. Gerade in älteren Gebäuden lohnt es sich, mit Hilfe eines Energieeffizienzberaters genauer hinzuschauen und zu ermitteln, wo Einsparpotenzial besteht. Insbesondere im Bereich Heizung und Warmwasserbereitung gibt es zahlreiche Möglichkeiten, mit energetischen Modernisierungsmaßnahmen langfristig umweltschonend zu leben und den ein oder anderen Euro zu sparen.

Das BAFA bietet attraktive Förderungen in Form von Zuschüssen für Einzelmaßnahmen rund ums energieeffiziente Sanieren. Ob Sie den Austausch der Ölheizung, der Fenster und Türen, die Dämmung der Außenwände oder des Daches planen oder auch eine Optimierung des Heizungsverteilsystems in Ihrem Haus vornehmen möchten – alle Maßnahmen, die die Energieeffizienz des Gebäudes steigern, sind förderfähig. Allerdings ist die Förderung an bestimmte Voraussetzungen geknüpft, die Sie auf der BAFA-Webseite finden.

Ganz wichtig: Damit Sie die Förderung beim BAFA beantragen können, ist die Einbindung eines Energieeffizienzexperten erforderlich. Maßnahmen, die auf eigene Faust umgesetzt werden, sind nicht förderfähig.

In diesen Bereichen einer Immobilie schlummert Einsparpotenzial:

  • Dach: Eine Erneuerung des Daches inklusive des Einbaus einer Wärmedämmung verspricht eine Energieeinsparung von bis zu 30 Prozent. Entscheiden Sie sich obendrein für die Installation einer Photovoltaik-Anlage auf dem hauseigenen Dach, machen Sie sich nicht nur unabhängig von den Strompreisschwankungen am Markt, sondern erweisen auch noch der Umwelt einen großen Dienst.
  • Fassade: Eine Erneuerung der Fassade inklusive des Einbaus einer Wärmedämmung bedeutet eine Energieeinsparung von bis zu 24 Prozent.
  • Fenster und Türen: Der Austausch alter Fenster und Haustüren bringt eine Energieeinsparung von bis zu zehn Prozent mit sich.
  • Heizkessel: Der Betrieb alter, verbrauchsintensiver Heizkessel schadet nicht nur dem Geldbeutel, sondern auch der Umwelt. Der Austausch des alten Kessels kann eine Energieeinsparung von bis zu 30 Prozent mit sich bringen.
  • Kellerdecke: Sofern vorhanden, kann die Dämmung der Kellerdecke eine sehr sinnvolle Maßnahme sein, um den Energieverbrauch zu senken.
  • Warmwasserbereitung: Wer Solarthermie für die Warmwasserbereitung nutzt, spart langfristig Energie und Geld. Insbesondere in sonnenreichen Gegenden ist die Nutzung einer solarthermischen Anlage sinnvoll.
KfW-Förderungen für energetische Sanierungen

Die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) wurde am 24.1.2022 mit sofortiger Wirkung vorerst gestoppt. Die BEG ging im Januar 2021 als Kernelement des Klimaschutzprogramms 2030 der Bundesregierung an den Start. Die Entscheidung, die Förderung zu beenden, traf der KfW-Vorstand nach Rücksprache mit dem Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK). Begründet wurde diese Entscheidung mit der enormen Antragsflut der vergangenen Monate und der damit einhergehenden Ausschöpfung der Fördermittel.

Doch auch wenn die BEG aktuell nicht mehr beantragt werden kann, gibt es weiterhin interessante Förderprogramme bei der KfW, die Sie als Eigentümer für die Sanierung Ihrer Immobilie nutzen können. Das ist zum einen der Förderkredit 270 für Strom und Wärme, zum anderen der KfW 433 Zuschuss zur Brennstoffzelle.

Detaillierte Informationen zu den Förderprogrammen der KfW finden Sie hier.

Keine Maßnahme ohne den Experten

Sämtliche Maßnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz Ihres Hauses müssen von einem Energieeffizienzberater begleitet und überwacht werden, damit Sie in den Genuss der staatlichen Förderungen kommen. Maßnahmen, die Sie auf eigene Faust unternehmen, sind nicht förderfähig.

Ausgenommen von dieser Regelung ist der Austausch der Heizungsanlage. Hier ist es ausreichend, ein Installationsunternehmen zu beauftragen.

Auf der Suche nach einem Energieeffizienzexperten werden Sie hier ganz leicht fündig.

Wenn Sie die Sanierung Ihrer Immobilie schrittweise vornehmen möchten, können Sie mit einem vom BAFA geförderten Energieeffizienzexperten einen individuellen Sanierungsfahrplan (kurz iSFP) erarbeiten, der die weitere Planung vereinfacht und Ihnen obendrein eine weitere attraktive Förderung bietet. Auch die Erstellung des Sanierungsfahrplans selbst wird vom BAFA mit bis zu 1.300 Euro (Ein- und Zweifamilienhaus) bzw. 1.700 Euro (Wohngebäude mit mind. drei Wohneinheiten) gefördert.

Der iSFP unterliegt einer bundesweit einheitlichen Methodik. Der Experte nimmt bei einem Vor-Ort-Termin alle Daten zu Ihrer Immobilie auf. Sie erhalten eine Ist-Analyse zu Ihrem Haus und es werden die möglichen Maßnahmen zur Erreichung einer Effizienzhaus-Stufe aufgezeigt. Für jede einzelne im iSFP aufgeführte Maßnahme erhalten Sie einen Förderbonus in Höhe von 5 Prozentpunkten zusätzlich zu den bestehenden Förderbeträgen. Der Zuschuss wird bereits bei der Umsetzung der ersten Maßnahme fällig. Die im iSFP aufgeführten Maßnahmen müssen in einem Zeitraum von 15 Jahren nach Erstellung des Fahrplans umgesetzt werden. Später vorgenommene Maßnahmen können bei der Förderung leider nicht berücksichtigt werden. 

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