27.1.2022
K
fW-Förderung für Wallboxen in Unternehmen: Zuschuss 441 
Redaktion ener.do
27.1.2022

Was bis vor kurzem noch allein für privat genutzte Wallboxen galt, ist nun für Unternehmen vorgesehen: Mit dem Zuschuss 441 der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) für Ladestationen für Elektrofahrzeuge steht ab sofort eine attraktive Förderung für die gewerbliche Nutzung von Wallboxen zur Verfügung. Für Unternehmen, die ihren Fuhrpark bereits komplett auf Elektromobilität umgestellt haben oder mit der Anschaffung erster E-Fahrzeuge begonnen haben, lohnt sich die Errichtung einer Ladeinfrastruktur auf den unternehmenseigenen Stellplätzen mit Unterstützung der KfW in vielerlei Hinsicht.

Das Angebot der KfW richtet sich aber nicht nur an große Unternehmen – auch Soloselbstständige, freiberuflich Tätige, Körperschaften des öffentlichen Rechts und gemeinnützige Verbände können die Förderung in Anspruch nehmen.

Die Förderung richtet sich nach Ladepunkten und nicht nach Ladesäulen. Dies ist wichtig zu wissen, weil Ladestationen über mehrere Ladepunkte (für mehrere Fahrzeuge) verfügen können. Wenn an einer Ladesäule zwei Ladepunkte vorhanden sind, wird die Förderung in Höhe von 900 Euro also doppelt fällig. Einzige Bedingung: Die Ladestationen müssen an eigenen oder gemieteten Stellplätzen des Unternehmens platziert sein und dürfen nicht der öffentlichen Nutzung zugänglich gemacht werden.

KfW-Zuschuss 441: Die Fakten im Einzelnen

  • Was wird gefördert? Gefördert wird der Kauf und die Installation von Ladestationen für Elektrofahrzeuge an Stellplätzen, die nicht öffentlich zugänglich sind. An den Ladesäulen dürfen allein Firmenwagen und die Privatfahrzeuge der Beschäftigten geladen werden.
  • Wer kommt in den Genuss des Zuschusses? Mit dem Zuschuss fördert die KfW Unternehmen, Einzelunternehmer, freiberuflich Tätige, kommunale Unternehmen, Körperschaften des öffentlichen Rechts sowie gemeinnützige Organisationen.
  • Wie hoch ist der Zuschuss? Für jeden Ladepunkt gibt es eine Förderung in Höhe von 900 Euro. Die Anzahl der Ladepunkte geben Sie direkt bei der Antragstellung an. Planen Sie den Einbau mehrerer Wallboxen, die wiederum jeweils über mehr als einen Ladepunkt verfügen, erhalten Sie für jeden einzelnen Ladepunkt den Zuschuss. Sie erhalten die Förderung, wenn die Gesamtkosten mindestens 1.285,71 Euro (pro Ladepunkt) betragen. Liegen die Gesamtkosten pro Ladepunkt unter dem genannten Betrag, wird der Zuschuss auf 70% der Gesamtkosten reduziert. Die maximale Zuschusshöhe beträgt 45.000 Euro pro Standort.
  • Kann die Förderung auch beantragt werden, wenn schon eine Wallbox vorhanden ist? Förderfähig sind nur Wallboxen, die neu angeschafft werden. Allerdings ist eine Erweiterung der Ladeinfrastruktur förderfähig.
  • Kann ich meine Wallbox selbst einbauen und installieren? Um förderfähig zu sein, muss die Ladeinfrastruktur von Fachunternehmen oder zugelassenem Fachpersonal aus dem eigenen Unternehmen installiert werden. Selbsteinbauten sind nicht förderfähig.

Die KfW hat den Zuschuss für Ladestationen für Unternehmen an einige Bedingungen geknüpft, auch um den Klimaschutzgedanken der Förderung zu unterstreichen. Dies sind die Bedingungen im Einzelnen:

  • Der Strom, mit dem die Ladestationen betrieben werden, muss zu 100 Prozent aus erneuerbaren Energien stammen, damit die Wallbox förderfähig ist. Der Ökostrom für die Ladestationen kann vom eigenen Stromanbieter bezogen werden, er kann aber auch mittels einer Photovoltaik-Anlage selbst produziert werden. Übrigens: Auch Photovoltaik-Anlagen werden von der KfW gefördert.
  • Die Ladeleistung darf maximal 22 Kilowatt betragen.
  • Die Ladestationen müssen über eine intelligente Steuerung verfügen. Das bedeutet, dass die Wallbox mit anderen Komponenten des Stromnetzes kommunizieren kann, um die Ladeleistung zu begrenzen oder zeitlich zu verschieben.
  • Um förderfähig zu sein, müssen Energiemanagement-Systeme zur Steuerung der Ladestationen genutzt werden.

Die KfW hat eine Liste der Wallboxen veröffentlicht, die diesen Kriterien entsprechen.

Eine Kombination mit anderen öffentlichen Fördermitteln wie Krediten und Zulagen ist nicht möglich. Dennoch gibt es weitere KfW-Förderprodukte, die genutzt werden können. Der Einbau einer Photovoltaik-Anlage ergibt in Verbindung mit der Installation der Ladestationen absolut Sinn.

 

Hier geht`s zum Antrag für den Zuschuss 441 der KfW.