27.1.2022
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fW-Förderkredit für Photovoltaik-Anlagen: So stellen Sie den Antrag 
Redaktion ener.do
27.1.2022
Der Förderkredit der KfW für Photovoltaik 

Wenn Sie mit dem Gedanken spielen, mit einer hauseigenen Photovoltaik-Anlage Strom zu produzieren, ist es ratsam, vorab zu prüfen, ob die Voraussetzungen für die Installation einer solchen Anlage gegeben sind. Wissenswertes zum Thema Photovoltaik finden Sie hier.  

Dies vorab: Um Fördermittel zu erhalten, ist es Pflicht, ein Handwerksunternehmen mit den Arbeiten zu betrauen. Bitte stellen Sie in jedem Fall den Antrag, bevor Sie Bauunternehmen und Handwerksbetriebe beauftragen. Schließen Sie keine Verträge, bevor Sie die Antragsbestätigung seitens der KfW erhalten haben.  

Der Förderkredit 270 der KfW für Strom und Wärme richtet sich sowohl an Unternehmen als auch an Privatleute, die sich mit einer Photovoltaik-Anlage unabhängig vom öffentlichen Stromnetz machen möchten. Wer mit der eigenen Photovoltaik-Anlage den Strom für die hauseigene Wärmepumpe oder die Wallbox zum Laden des Elektroautos produziert, profitiert gleich mehrfach von der Investition.  

Unterschiedliche Modelle, unterschiedliche Fördermöglichkeiten 

Eigentümern, die ihr Haus energetisch sanieren wollen, stehen unterschiedliche Fördermöglichkeiten zur Verfügung. Wichtig ist es, das Haus als Ganzes zu betrachten und bei der Sanierung gleich an mehreren Stellschrauben zu drehen. Eine Maßnahme allein reicht oft nicht. Sinnvoll ist es, die Dämmung der Fassade, des Dachs und der Kellerdecke in Angriff zu nehmen. Der Einbau oder die Erneuerung der Lüftungsanlage kann außerdem Sinn ergeben.  Auch das Thema Sonnenschutz sollte bedacht werden, schließlich werden unsere Sommer immer sonniger und heißer.  

Eigentümer, die ihr Haus zum Effizienzhaus sanieren möchten, können über den Einbau einer Photovoltaik-Anlage nachdenken. Wer für die Installation keine Einspeisevergütung nach dem EEG (Erneuerbare-Energien-Gesetz) in Anspruch nimmt, kann von den Förderprodukten der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) profitieren. Haben Sie die maximal förderfähigen Kosten bereits mit Ihrer Sanierung erreicht, können Sie den Kredit 270 „Erneuerbare Energien – Standard“ der KfW beantragen.  

Auch wer neben dem Einbau einer Photovoltaik-Anlage keine weiteren Sanierungsmaßnahmen plant, kann den Kredit 270 der KfW nutzen.  

Der Kredit 270 der KfW – Die Fakten im Einzelnen 

Dies vorweg: Den Förderkredit beantragen Sie nicht direkt bei der KfW, sondern bei Ihrer Bank. Dies kann eine Sparkasse, eine Geschäfts- oder eine Genossenschaftsbank sein.  

  • Was wird gefördert? 

Neben zahlreichen anderen Bereichen im Haus, in denen Förderungen möglich sind, wollen wir uns an dieser Stelle auf das Thema Photovoltaik konzentrieren: Gefördert werden Photovoltaik-Anlagen auf Dächern, an Fassaden oder auf Freiflächen. In der Förderung enthalten sind auch die zugehörigen Kosten für Planung, Projektierung und Installation. Die Kreditsumme kann dabei die Kosten zu 100% decken. Die Anlagen müssen den Anforderungen des Gesetzes für den Ausbau erneuerbarer Energien entsprechen.

  • Wer kann die Förderung in Anspruch nehmen? 

Den Kredit können private und öffentliche Unternehmen im In- und Ausland, Körperschaften und kommunale Zweckverbände, Privatpersonen, Genossenschaften, Stiftungen und Vereine, Landwirte und Freiberufler in Anspruch nehmen.  

  • Wie hoch sind die Zinssätze? 

Ihren individuellen Zinssatz ermittelt Ihre Bank anhand Ihres Standorts, Ihrer wirtschaftlichen Verhältnisse und der Qualität Ihrer Sicherheiten. Im günstigsten Fall beträgt der effektive Jahreszins 0,75% (Stand 4. Januar 2022).

  • Welche Laufzeit hat der Kredit? 

Die Mindestlaufzeit beträgt generell zwei Jahre.  

  • Ist der Kredit mit anderen Fördermitteln kombinierbar? 

Ja, die Kombination mit weiteren öffentlichen Fördermitteln ist möglich. Wenn Sie den Einbau einer Photovoltaik-Anlage planen, können Sie die staatliche Förderung in Gestalt einer Einspeisevergütung nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz in Anspruch nehmen.  

So stellen Sie den Antrag für den Kredit 270 der KfW 

Dies vorweg: Da die Kreditanstalt für Wiederaufbau keine eigenen Filialen betreibt, stellen Sie Ihren Kreditantrag nicht etwa bei der KfW, sondern beim Finanzierungspartner Ihrer Wahl. So haben Sie garantiert zu jeder Zeit einen Ansprechpartner vor Ort.  

  • Bereiten Sie Ihren Kreditantrag für Ihre Bank oder Sparkasse vor. Am einfachsten ist dies, wenn Sie den KfW-Förderassistenten auf der KfW-Seite nutzen. Hier werden alle Fragen beantwortet und etwaige Unklarheiten beseitigt. Geben Sie Ihrem Vorhaben einen Namen, wählen Sie das passende Förderprogramm aus (in diesem Fall Kredit 270 – Erneuerbare Energien) und hinterlegen Sie die erfragten Details zu Ihrem Förderwunsch. Der Förderkredit 270 gilt für private Antragsteller ebenso wie für Unternehmen. Als privater Antragsteller müssen Sie sich dennoch mit der Unternehmensform „Einzelunternehmer“ erfassen. Da Sie als privater Antragsteller keinen Unternehmensnamen angeben können, ignorieren Sie dieses Feld bitte einfach.  
  • Mit ihrem ausgefüllten Antrag gehen Sie zur Bank Ihrer Wahl. Wenn Fragen bestehen, wird Ihr Finanzierungspartner diese mit Ihnen klären. Ihr Berater sichtet alle Unterlagen. 
  • Wenn der Antrag vollständig ist und alle Unklarheiten geklärt sind, leitet Ihre Bank den Antrag an die KfW weiter. 
  • Die KfW prüft, ob alle Voraussetzungen für die Kreditvergabe erfüllt sind. 
  • Sind alle Voraussetzungen erfüllt, gibt die KfW Ihrer Bank die Förderzusage.
  • Der Kreditvertrag kann abgeschlossen werden. 
  • Ihre Bank zahlt Ihnen die Fördermittel aus und nimmt später auch die Rückzahlungen entgegen.  

Geschafft. Ihr Vorhaben kann nun beginnen!