10.2.2022
K
fW-Zuschuss 441 für Ladestationen in Unternehmen - so geht's
Redaktion ener.do
10.2.2022

Die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) unterstützt mit dem KfW 441-Zuschuss Unternehmen, die auf den eigenen Stellplätzen Ladestationen für ihren Elektrofuhrpark errichten möchten. Das Angebot der KfW richtet sich wohlgemerkt aber nicht nur an große Unternehmen – auch Soloselbstständige, freiberuflich Tätige, Körperschaften des öffentlichen Rechts und gemeinnützige Verbände können die Förderung in Anspruch nehmen. Im Fördertopf, der Antragstellern seit dem 23. November zur Verfügung steht, stecken 300 Millionen Euro. Zum Vergleich: Für den Zuschuss 440 für Wallboxen für die private Nutzung wurden Fördermittel in Höhe von 500 Millionen Euro bereitgestellt. Da Ladevorhaben für die gewerbliche Nutzung umfangreicher sind als es für die private Nutzung gilt, dürfte der Fördertopf deutlich rascher ausgeschöpft sein. Es lohnt sich also, schnell zu sein.

Mit dem Zuschuss der KfW kann ein erheblicher Teil der Kosten für die Anschaffung und den Einbau der Ladestationen gedeckt werden. Der Antrag für die Förderung muss vorab – also vor dem Erwerb und dem Einbau der Wallbox – gestellt werden. Eine nachträgliche Auszahlung der Förderung ist nicht möglich. Das Einreichen der Nachweise für den Zuschuss 441 wird nach Angaben der KfW aller Voraussicht nach ab Ende Februar 2022 möglich sein. Sie haben also genügend Zeit, um sich mit der Wahl der passenden Ladestationen, der benötigten Menge an Ladepunkten und der Terminierung des Einbaus zu befassen.

Hier finden Sie alle Informationen zum Zuschuss 441 der KfW.

Wir von ener.do unterstützen Sie gerne bei der Beantragung des Zuschusses sowie dem Erwerb, der Installation und der Inbetriebnahme Ihrer Ladestation(en). Hier geht es zu unserem Paket aus KfW-Zuschuss, Ladestation und Installation.

Das müssen Sie vor der Beantragung des Zuschusses beachten

Die Beantragung des Zuschusses ist im Grunde ganz einfach. Nichtsdestotrotz ist es ratsam, sich mit dem Thema vorab zu beschäftigen, um böse Überraschungen zu vermeiden und nicht in Zeitdruck zu geraten. Wir von ener.do unterstützen Sie bei jedem Schritt: von der Beantragung der Förderung über die Wahl der Wallbox bis zur Installation. So sind Sie jederzeit auf der sicheren Seite.

Einige Bedingungen müssen auf jeden Fall für die Bewilligung des Zuschusses erfüllt sein. Das sind zum einen die Leistung der Wallbox und zum anderen eine intelligente Steuerung sowie die Art des Stroms, der zum Aufladen des Fahrzeugs verwendet wird.

Die Leistung der Ladestation darf bei maximal 22 Kilowatt liegen, um förderfähig zu sein. Darüber hinaus gilt als Bedingung für die Förderung durch die KfW, dass die Ladestation über eine intelligente Steuerung verfügt und ausschließlich Ökostrom bezieht. Der einfachste Weg hierfür ist ein Ökostromvertrag mit dem Stromanbieter. Bei der Wahl des richtigen Ökostromanbieters unterstützen wir Sie gerne. Verfügen Sie über eine Photovoltaik-Anlage, kann der erzeugte Überschussstrom auch fürs Laden verwendet werden.

Und ganz wichtig: Beantragen Sie zuerst die Förderung und warten Sie die Bestätigung ab! Erst dann können Sie mit Ihrem Vorhaben loslegen. Überlegen Sie sich möglichst genau, wie viele Ladepunkte Sie benötigen. Der Förderantrag kann im Nachgang nicht verändert werden. Gibt es eine Diskrepanz zwischen der Anzahl der beantragten und der letztendlich benötigten Ladepunkte, müssen Sie einen weiteren Antrag stellen.

 

Wie hoch ist der Zuschuss und wie erfolgt die Auszahlung?

Wir sind während des gesamten Prozesses an Ihrer Seite und bieten Ihnen alles aus einer Hand:  Von der Unterstützung bei der Beantragung des Zuschusses bei der KfW, der Auswahl der für Ihre individuellen Bedürfnisse optimalen Wallbox über den fachmännischen Einbau und die Inbetriebnahme auf Ihrem Stellplatz bis zur Anmeldung bei Ihrem Netzbetreiber.

Grundsätzlich gilt:

  • Sie erhalten einen Zuschuss von bis zu 900 Euro pro Ladepunkt. Verfügt Ihre Ladestation über zwei Ladepunkte, erhalten Sie also einen Zuschuss in Höhe von bis zu 1.800 Euro.
  • Ihre Gesamtkosten müssen mindestens 1.285,71 Euro (pro Ladepunkt) betragen, um in den Genuss der Förderung zu kommen. Liegen die Gesamtkosten pro Ladepunkt unter dem genannten Betrag, wird der Zuschuss auf 70% der Gesamtkosten reduziert.
  • Den Zuschuss erhalten Sie direkt auf Ihr Konto ausgezahlt.
  • Eine Kombination mit anderen öffentlichen Fördermitteln ist nicht möglich. Allerdings können Sie weitere KfW-Förderprodukte nutzen, etwa den Zuschuss für die Installation einer Photovoltaik-Anlage.

Auf geht’s mit ener.do: So beantragen Sie den Zuschuss

Wir unterstützen Sie gerne bei der Wahl der passenden Ladestation, der Beantragung des Zuschusses bei der KfW und der Installation der Ladestation auf Ihrem firmeneigenen Stellplatz. Hier geht's zur Beantragung mit ener.do.

Die Antragstellung im Detail:
  • Registrieren Sie sich im Zuschussportal der KfW mit Ihren persönlichen Daten.
  • Wählen Sie auf der Übersichtsseite der Zuschüsse den Zuschuss 441 aus.
  • Bestätigen Sie, dass Sie den Antrag zum ersten Mal stellen.
  • Bestätigen Sie, dass Sie den Antrag für ein Unternehmen stellen.
  • Hinterlegen Sie die erforderlichen persönlichen Daten und bestätigen Sie die Richtigkeit der Angaben.
  • Es werden Angaben abgefragt zur Branche, dem Handelsregistereintrag und zum Gründungsdatum des Unternehmens.
  • Je nach Unternehmenstyp und Rechtsform sind unterschiedliche Unterlagen hochzuladen. Detaillierte Informationen hierzu finden Sie auf der KfW-Seite.
  • Wichtig: Bei der Beantragung des Zuschusses müssen Sie die Anzahl der Ladepunkte angeben. Die Zahl kann nachträglich nicht mehr erhöht werden. Wenn Sie für mehr Ladepunkte als im Antrag genannt eine Förderung erhalten möchten, müssen Sie einen weiteren Antrag stellen.
  • Der Strom für die Ladestationen muss zu 100% aus regenerativen Quellen stammen, damit das Vorhaben förderfähig ist.
  • Hinterlegen Sie die Angaben zum Installationsort der Ladestation.
  • Angaben zu den De-minimis-Beihilfen: Bitte bestätigen Sie, dass keine zusätzlichen Beihilfen beantragt wurden.
  • Dateianhänge: Je nach Unternehmensform (GmbH, oHG, GbR etc.) müssen die erforderlichen Dateien hochgeladen werden.
  • Zusammenfassung aller Schritte: Hier haben Sie die Möglichkeit, sämtliche hinterlegten Angaben zu überprüfen. An dieser Stelle erhalten Sie bereits Auskunft über den zu erwartenden Förderbetrag.
  • Wenn alles passt, können Sie den Antrag absenden.
  • Sie erhalten eine Bestätigung seitens der KfW.
  • Ab jetzt haben Sie 12 Monate Zeit, um Ihr Ladeprojekt in die Tat umzusetzen.
Wenn Sie die Antragsbestätigung für den Zuschuss erhalten haben:
  • Planen Sie mit uns die Installation bei Ihnen und wählen Sie die passenden Ladestationen.
  • Wir von ener.do kümmern uns um den fachgerechten Einbau und die Inbetriebnahme Ihrer Ladestationen.

 

Nach dem Einbau der Ladestationen
  • Bestätigen Sie im KfW-Zuschussportal die Durchführung Ihres Vorhabens.
  • Weisen Sie Ihre Identität nach (via Schufa-IdentitätsCheck, Video-Identifizierung oder Postident-Verfahren).
  • Laden Sie Ihre Rechnungen für Kauf und Installation hoch.
  • Die Bearbeitung Ihres Antrags kann ein wenig Zeit in Anspruch nehmen, bitte haben Sie etwas Geduld.
  • Sie erhalten den Zuschuss direkt auf Ihr Konto ausgezahlt.

 

Damit alles klappt, gilt die Faustregel: Erst Förderung beantragen und Bestätigung seitens der KfW abwarten, dann mit dem Vorhaben loslegen!

 

Wenn Sie Ihr Ladeprojekt in die Tat umgesetzt und Ihre Wallbox(en) in Betrieb genommen haben, gilt:

  • Zwei Mal jährlich muss ein Reporting erfolgen, mit dem Sie nachweisen, wie viele Ladevorgänge erfolgten und wie viele Kilowattstunden geflossen sind.
  • Die Wallboxen müssen mindestens sechs Jahre betrieben werden.

 

Diese Kosten können geltend gemacht werden
  • Die durch den Kauf der Wallbox(en) entstandenen Kosten
  • Die Ertüchtigung des Netzanschlusses
  • Die elektrische Installation
  • Die Aufrüstung der Telekommunikationsanlage

 

Bitte beachten Sie, dass eventuelle Planungs- oder Beratungskosten nicht in der KfW-Förderung enthalten sind.