Die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) unterstützt mit dem KfW 441-Zuschuss Unternehmen, die auf den eigenen Stellplätzen Ladestationen für ihren Elektrofuhrpark errichten möchten. Das Angebot der KfW richtet sich wohlgemerkt aber nicht nur an große Unternehmen – auch Soloselbstständige, freiberuflich Tätige, Körperschaften des öffentlichen Rechts und gemeinnützige Verbände können die Förderung in Anspruch nehmen. Im Fördertopf, der Antragstellern seit dem 23. November zur Verfügung steht, stecken 300 Millionen Euro. Zum Vergleich: Für den Zuschuss 440 für Wallboxen für die private Nutzung wurden Fördermittel in Höhe von 500 Millionen Euro bereitgestellt. Da Ladevorhaben für die gewerbliche Nutzung umfangreicher sind als es für die private Nutzung gilt, dürfte der Fördertopf deutlich rascher ausgeschöpft sein. Es lohnt sich also, schnell zu sein.
Mit dem Zuschuss der KfW kann ein erheblicher Teil der Kosten für die Anschaffung und den Einbau der Ladestationen gedeckt werden. Der Antrag für die Förderung muss vorab – also vor dem Erwerb und dem Einbau der Wallbox – gestellt werden. Eine nachträgliche Auszahlung der Förderung ist nicht möglich. Das Einreichen der Nachweise für den Zuschuss 441 wird nach Angaben der KfW aller Voraussicht nach ab Ende Februar 2022 möglich sein. Sie haben also genügend Zeit, um sich mit der Wahl der passenden Ladestationen, der benötigten Menge an Ladepunkten und der Terminierung des Einbaus zu befassen.
Hier finden Sie alle Informationen zum Zuschuss 441 der KfW.
Wir von ener.do unterstützen Sie gerne bei der Beantragung des Zuschusses sowie dem Erwerb, der Installation und der Inbetriebnahme Ihrer Ladestation(en). Hier geht es zu unserem Paket aus KfW-Zuschuss, Ladestation und Installation.
Die Beantragung des Zuschusses ist im Grunde ganz einfach. Nichtsdestotrotz ist es ratsam, sich mit dem Thema vorab zu beschäftigen, um böse Überraschungen zu vermeiden und nicht in Zeitdruck zu geraten. Wir von ener.do unterstützen Sie bei jedem Schritt: von der Beantragung der Förderung über die Wahl der Wallbox bis zur Installation. So sind Sie jederzeit auf der sicheren Seite.
Einige Bedingungen müssen auf jeden Fall für die Bewilligung des Zuschusses erfüllt sein. Das sind zum einen die Leistung der Wallbox und zum anderen eine intelligente Steuerung sowie die Art des Stroms, der zum Aufladen des Fahrzeugs verwendet wird.
Die Leistung der Ladestation darf bei maximal 22 Kilowatt liegen, um förderfähig zu sein. Darüber hinaus gilt als Bedingung für die Förderung durch die KfW, dass die Ladestation über eine intelligente Steuerung verfügt und ausschließlich Ökostrom bezieht. Der einfachste Weg hierfür ist ein Ökostromvertrag mit dem Stromanbieter. Bei der Wahl des richtigen Ökostromanbieters unterstützen wir Sie gerne. Verfügen Sie über eine Photovoltaik-Anlage, kann der erzeugte Überschussstrom auch fürs Laden verwendet werden.
Und ganz wichtig: Beantragen Sie zuerst die Förderung und warten Sie die Bestätigung ab! Erst dann können Sie mit Ihrem Vorhaben loslegen. Überlegen Sie sich möglichst genau, wie viele Ladepunkte Sie benötigen. Der Förderantrag kann im Nachgang nicht verändert werden. Gibt es eine Diskrepanz zwischen der Anzahl der beantragten und der letztendlich benötigten Ladepunkte, müssen Sie einen weiteren Antrag stellen.
Wir sind während des gesamten Prozesses an Ihrer Seite und bieten Ihnen alles aus einer Hand: Von der Unterstützung bei der Beantragung des Zuschusses bei der KfW, der Auswahl der für Ihre individuellen Bedürfnisse optimalen Wallbox über den fachmännischen Einbau und die Inbetriebnahme auf Ihrem Stellplatz bis zur Anmeldung bei Ihrem Netzbetreiber.
Grundsätzlich gilt:
Wir unterstützen Sie gerne bei der Wahl der passenden Ladestation, der Beantragung des Zuschusses bei der KfW und der Installation der Ladestation auf Ihrem firmeneigenen Stellplatz. Hier geht's zur Beantragung mit ener.do.
Damit alles klappt, gilt die Faustregel: Erst Förderung beantragen und Bestätigung seitens der KfW abwarten, dann mit dem Vorhaben loslegen!
Wenn Sie Ihr Ladeprojekt in die Tat umgesetzt und Ihre Wallbox(en) in Betrieb genommen haben, gilt:
Bitte beachten Sie, dass eventuelle Planungs- oder Beratungskosten nicht in der KfW-Förderung enthalten sind.